Honorar 

 

Wenn ich Sie in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden vertrete, verrechne ich meine Leistungen grundsätzlich nach dem Österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).

 

Für außergerichtliche Leistungen oder bei absehbarem Umfang der Causa kann auf Wunsch auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies bietet Ihnen von Anfang an den Vorteil überschaubarer Kosten.

 

Stundensatzhonorar vereinbare ich üblicherweise bei umfangreicheren außergerichtlichen Leistungen, wobei die Höhe des Stundensatzes von Komplexität und Arbeitsaufwand der jeweiligen Causa abhängt.

 

Zusätzlich zu meinem Honorar sind die Umsatzsteuer, und - bei Gerichts- oder Verwaltungsverfahren - die Pauschalgebühren zu bezahlen.